Informationen zum Schulbetrieb ab 4. April 2022

Sehr geehrte Eltern,

ab dem 4. April 2022 gelten für alle Thüringer Schulen nur noch Basisschutzmaßnahmen. Das bedeutet für unsere Schule:

  • Es besteht keine Pflicht mehr zum Tragen einer MNB in der Schule. Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Inzidenzzahlen in Thüringen wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte selbstverständlich jederzeit freiwillig eine Maske im Schulalltag tragen können.
  • Die MNB muss bei der Schülerbeförderung getragen werden.
  • Die verbindlichen Testungen zweimal wöchentlich bleiben bestehen.
  • Aufg​rund des Wegfallens der 3G Regelungen entfällt jedoch das Ausstellen einer schulischen Testbescheinigung.
  • Von der Testpflicht befreit sind geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler.
  • Bei einem positiven schulischen Selbsttest ist künftig zur Abklärung einer bestehenden Infektion ein Antigenschnelltest eines anerkannten Testzentrums ausreichend. (siehe auch § 7 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO vom 1. April 2022 i.V.m. § 4 Abs. 4 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnV0 vom 1. April 2022; https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung)
  • Die schulischen Hygienevorschriften müssen weiterhin eingehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie hier .

Kollegium Grundschule Ronneburg