Hortgebühren 2021

Information durch das Landratsamt:
Auf Grund der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung werden vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 für die Zeit der landesweiten und regionalen Schulschließung einschließlich der Schulhorte die Elternbeiträge für die Hortbetreuung ausgesetzt, wenn die Schließung mehr als 15 Kalendertage im Monat beträgt.
Die Monate Januar 2021 bis April 2021 werden zurückerstattet. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Die Monate Mai 2021 und Juni 2021 werden vorerst nicht abgebucht. Sollten jedoch Gebühren fällig werden, werden diese rückwirkend abgebucht bzw. sind bei Selbstzahlern eigenständig zu zahlen.