Notbetreuung ab 11.01.2021

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der Beschlussfassung vom 05.01.2021 des Thüringer Kabinetts gelten voraussichtlich ab kommender Woche folgende Vorgaben für die Inanspruchnahme der Notbetreuung:

Bis zum Wiedereinstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb wird in den KITAS und Schulen bis zur Klassenstufe 6 eine Betreuung für alle Kinder angeboten, deren Personensorgeberechtigte

1. aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit

im Homeoffice unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und

2. zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal

– in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung

– in Bereichen von erheblichem öffentlichem Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören.

Als Nachweis genügt eine Bescheinigung seitens des Arbeitgebers.

Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung

oder unzumutbarer Verdienstausfall droht. Der oder die Personensorgeberechtigte soll glaubhaft darlegen, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.

Bitte prüfen Sie, ob Sie diese unbedingt in Anspruch nehmen müssen. Oberstes Gebot der Stunde bleibt die Kontaktvermeidung, um das Infektionsrisiko zu minimieren. 

Bitte teilen Sie uns schriftlich mit (gs.ronneburg@schulen-greiz.de), ob Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Nutzen Sie bitte auch dazu den folgenden Link:

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auch hier.

Sollten sich in den nächsten Tagen Änderungen bzw. genaue Festlegungen ergeben, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Kollegium der GS Ronneburg